Rechtliche Grundlagen
Alle rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Schipfe 51 – von den gesetzlichen Pflichtseiten bis zu internen Vertragsthemen.
Impressum, Datenschutz & AGB
Rechtliche Fragethemen im Überblick
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Urheberrecht / Copyright & Lizenzen
Für Website, Social Media, Ads, Newsletter und Store-Kommunikation werden grundsätzlich eigene Inhalte oder Inhalte verwendet, für die entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Partner-Brands und Künstler:innen stellen Produktbilder, Logos und weiteres Material zur Verfügung und bestätigen im Vertrag, dass dieses für die vereinbarten Kommunikations- und Werbezwecke genutzt werden darf. Bei Musik für Events, Videos und Reels werden die jeweiligen Lizenz- und Plattformregeln beachtet. Bild-, Video- und Designrechte werden intern dokumentiert.
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KI & Social Media
KI-Tools können für Ideenfindung, Textentwürfe, Kampagnenplanung und interne Arbeitsprozesse eingesetzt werden. Veröffentlichte Inhalte werden vor der Nutzung durch eine verantwortliche Person geprüft. Vertrauliche Daten von Kund:innen, Brands oder Mitarbeitenden werden nicht unkontrolliert in öffentliche KI-Dienste eingegeben. Auf Social Media wird klar, konsistent und markenkonform kommuniziert. Bezahlte Werbung, Kooperationen und gesponserte Inhalte werden entsprechend gekennzeichnet. Für Foto- und Videoaufnahmen bei Events werden Persönlichkeits- und Nutzungsrechte berücksichtigt.
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Kundenverträge
zwischen Schipfe 51 GmbH, [Adresse], 8001 Zürich – Store – und [Brand/Firma, Rechtsform, Adresse] – Brand
1. Gegenstand Schipfe 51 präsentiert und verkauft während der vereinbarten Saison ausgewählte Produkte der Brand im Concept Store an der Schipfe 51 in Zürich. Der Brand wird eine definierte Präsentationsfläche zugeteilt. Schipfe 51 übernimmt im üblichen Storebetrieb insbesondere Präsentation, Kundenberatung, Verkauf, Kassierung und periodische Abrechnung.
2. Vertragsdauer Die Zusammenarbeit beginnt am [Datum] und endet am [Datum]. Eine Verlängerung bedarf einer neuen Vereinbarung. Das Sortiment kann im gegenseitigen Einvernehmen während der Saison angepasst werden.
3. Fixe Flächengebühr Die Brand bezahlt für die vereinbarte Präsenz eine fixe Gebühr von CHF [Betrag] pro Monat [inkl./exkl. MWST]. Richtwerte aus dem aktuellen Geschäftsmodell: Fashion/Textile CHF 2'000 pro Monat; Accessoires Standard CHF 1'000 pro Monat. Die Rechnung ist innert [10/20] Tagen zu bezahlen.
4. Verkaufsprovision Zusätzlich erhält Schipfe 51 eine Verkaufsprovision von 20 % des massgebenden Verkaufserlöses der über den Store verkauften Produkte [Definition inkl./exkl. MWST und Retouren vor Unterzeichnung präzisieren]. Die verbleibende Verkaufssumme wird gemäss Abrechnung an die Brand ausbezahlt.
5. Eigentum an der Ware Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt die eingelieferte Ware bis zum Verkauf Eigentum der Brand. Die Parteien führen bei Anlieferung eine Waren-/Inventarliste mit Artikel, Stückzahl und Verkaufspreis.
6. Preise, Rabatte und Retouren Die Brand liefert die verbindlichen Verkaufspreise. Preisänderungen und ausserordentliche Rabatte erfolgen nur nach gegenseitiger Abstimmung. Für Retouren, Umtausch, Mängel und Gewährleistungsfälle wird festgelegt, wer die wirtschaftlichen Kosten trägt.
7. Abrechnung und Auszahlung Schipfe 51 erstellt monatlich eine Verkaufsabrechnung mit den im POS erfassten Verkäufen, vereinbarten Abzügen und der geschuldeten Auszahlung. Auszahlung an die Brand erfolgt bis [Datum/Anzahl Tage] nach Periodenende. -
Arbeitsverträge
zwischen Schipfe 51 GmbH, [vollständige Geschäftsadresse], 8001 Zürich – Arbeitgeberin – und [Vorname Nachname], [Adresse] – Arbeitnehmer:in
1. Funktion und Aufgaben Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird als [Funktion, z. B. Store & Operations / Marketing / Brand Partnerships / Finance & Administration] angestellt. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die vereinbarten Tätigkeiten sowie zumutbare, mit dem Betrieb eines Concept Stores zusammenhängende Aufgaben.
2. Beginn und Dauer Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum] und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3. Pensum und Arbeitszeit Das Arbeitspensum beträgt [50] %. Die konkrete Einsatzplanung richtet sich nach den betrieblichen Bedürfnissen und den vereinbarten Ladenöffnungszeiten. Gesetzliche Arbeits- und Ruhezeitvorschriften bleiben vorbehalten.
4. Probezeit Die Probezeit beträgt einen Monat. Eine abweichende schriftliche Vereinbarung im gesetzlich zulässigen Rahmen bleibt möglich.
5. Lohn Der monatliche Bruttolohn beträgt CHF [Betrag] bei einem Pensum von [xx] %. Die Auszahlung erfolgt monatlich auf das von der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer bezeichnete Konto. Die gesetzlichen Arbeitnehmerbeiträge werden abgezogen. Ein 13. Monatslohn ist nur geschuldet, wenn dies hier ausdrücklich vereinbart wird: [ja/nein]. Planung Schipfe 51: In den ersten zwei Jahren ist eine Netto-Auszahlung von rund CHF 1'500 pro Gründer:in und Monat vorgesehen; ab Jahr 3 rund CHF 2'000. Für den rechtsgültigen Arbeitsvertrag ist jedoch ein konkreter Bruttolohn einzusetzen.
6. Sozialversicherungen Die Arbeitgeberin rechnet die gesetzlich geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge ab. Die obligatorische Unfallversicherung wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen. Eine allfällige berufliche Vorsorge richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem anwendbaren Vorsorgereglement.
7. Ferien und Feiertage Der Ferienanspruch beträgt mindestens vier Wochen pro Dienstjahr, soweit gesetzlich kein höherer Anspruch besteht. Bei Teilzeit wird der Anspruch entsprechend dem Beschäftigungsgrad gewährt. Feiertage und Ferienbezug werden unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse koordiniert. -
Markenrecht
Den Namen SCHIPFE 51 und unser Logo möchten wir als Marke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum schützen lassen. Dadurch sichern wir unsere Markenidentität zusätzlich zum bestehenden Firmennamen ab.
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Werberecht
Werbung für den Store und die vertretenen Brands muss transparent und sachlich korrekt sein. Preisangaben, Rabatte und Aktionen werden eindeutig kommuniziert; irreführende Aussagen oder nicht belegbare Vergleiche werden vermieden. Bezahlte Kooperationen, Influencer-Inhalte und gesponserte Beiträge werden als Werbung erkennbar gemacht. Für Newsletter und Direktmarketing werden die notwendigen Einwilligungen und Abmeldemöglichkeiten berücksichtigt. Auch von Brands angelieferte Werbeaussagen werden vor der Veröffentlichung auf Plausibilität geprüft.